Projekt "Start2Act"

Deutschland. Mit dem Projektvorhaben "Start2Act" möchte die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung ab 2024 lokale Träger*innen und Verbände der Kulturellen Bildung dabei zu unterstützen, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind, indem die Präventions- und Interventionsarbeit weiterentwickelt wird. Gefördert werden drei verschiedene Projekttypen mit bis zu 20.000 Euro. Je nach Projekttyp werden die Anmeldungen bis zum 15. April, 15. Mai 2024 oder ganzjährig entgegengenommen.


Im Mittelpunkt der Förderung stehen Workshops bzw. Formate die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.

In Impuls- und Expertiseprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände umgesetzt werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Antragsfrist: Mindestens sechs Wochen vor Projektstart. Die Förderung für ein Impulsprojekt kann ganzjährig beantragt werden bis das Fördervolumen aufgebraucht wurde. Die Förderhöhe beträgt 2.000 Euro.

Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden. Antragsfrist: 15. April 2024. Die Förderhöhe beträgt 8.000 Euro.

In Entwicklungsprojekten werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteur*innen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Antragsfrist: 15. Mai 2024. Die Förderhöhe beträgt 20.000 Euro.

Das von der Europäischen Union geförderte Projekt unter dem Titel "Start2Act (Safer Spaces and Participation in the Arts– Creating and Promoting Child Safeguarding Policies)" hat einen kinderrechtlichen Ansatz und arbeitet partizipationsbasiert.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung sind hier zu finden.


Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ)
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Fon: 030.484 860 69
Mail: mllrbkjd
Web: www.bkj.de


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