Statistik der FSM-Beschwerdestelle zu illegalen oder jugendgefährdenden Online-Inhalten

Deutschland. Im Jahr 2024 gingen bei der Beschwerdestelle des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter insgesamt 25.536 Beschwerden über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit ein leichter Rückgang der Meldezahlen zu verzeichnen, es handelte sich dennoch um die zweithöchste Zahl an Meldungen seit Gründung der Beschwerdestelle 1997. In 68 Prozent der Fälle, sprich 17.395 Meldungen, wurden Inhalte gemeldet, die nach umfassender Einzelfallprüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen haben und somit begründet waren. Die vollständige Statistik ist online abrufbar.


Die begründeten Beschwerden teilten sich wie folgt auf:

  • Pornografie: 49 % (8.529 Fälle)
  • Darstellung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger: 46 % (8.077 Fälle)
  • Gewalt: 2 % (318 Fälle)
  • Weitere jugendgefährdende Inhalte: 1 % (249 Fälle)
  • Hasskriminalität: 1 % (222 Fälle)

Von der Meldung bis zur Löschung von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gehostet wurden, vergingen 2024 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,5 Tage. Insgesamt liegt die Entfernungsquote dieser Inhalte bei 100 Prozent.

Neben den zentralen Ergebnissen thematisiert die Jahresstatistik zudem folgende Einzelbeobachtungen:

  • Vermehrt aufgetreten sind Beschwerden zu sogenannten Invite Child Abuse Pyramid Seiten (ICAP-Seiten), darunter viele mit .de-Domain
  • KI-generierte Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger sind bisher nicht in größerer Zahl gemeldet worden. In einzelnen Fällen gab es Meldungen zu KI-Bildgeneratoren
  • Im Umfeld von Hate Speech, Propaganda oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden KI-generierte Inhalte gemeldet, vornehmlich mit Bezug auf den Krieg im Gazastreifen.
  • Geprüfte extremistische Inhalte in Sozialen Netzwerken waren oft codiert – bspw. durch Emojis oder andere bildliche Darstellungen
  • Es häuften sich Meldungen zu Videos mit Tierquälerei zu Unterhaltungszwecken; sie wurden als "schwer entwicklungsgefährdend" eingestuft

Nutzer*innen, die online auf problematische oder möglicherweise rechtswidrige Inhalte stoßen, können diese bei der FSM-Beschwerdestelle melden. Das juristische Team der FSM prüft jede Meldung individuell. Grundlage der Prüfung ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Abgedeckt werden dadurch auch einzelne Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB), die im JMStV gespiegelt sind. Ziel der Arbeit der FSM-Beschwerdestelle ist es, Kinder und Jugendliche wirksam vor entwicklungsbeeinträchtigenden oder nicht altersgerechten Online-Inhalten zu schützen.

Die Jahresstatistik sowie die Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen sind hier zu finden.


FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
Beuthstraße 6
10117 Berlin
Fon: 030.240 484 30
Mail: ffcfsmd
Web: www.fsm.de


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