Sachsen-Anhalt/Deutschland. Eine neue Handreichung der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz bietet Familien und Fachkräften wichtige Informationen zum Thema "Kinderbilder im Netz". Während früher gemeinsam auf dem Sofa im Familienalbum geblättert und in Erinnerungen geschwelgt wurde, ermöglichen soziale Online-Netzwerke heute das Teilen privater Schnappschüsse mit Verwandten, Freund*innen – und häufig auch mit völlig Fremden. Statt ausgedruckt im Regal landen Familienfotos zunehmend im Internet – für alle sichtbar. Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz hat zu diesem Thema eine Handreichung veröffentlicht, die kostenfrei heruntergeladen werden kann.
Das Teilen von Kinderfotos und -videos ist schon lange nicht mehr nur private Angelegenheit: Familienblogger sowie Mom- und Kidfluencer können mit ihrem Social-Media-Auftritt viel Geld verdienen. Neben weiteren Vorteilen wie dem kreativen Ausleben und der gesellschaftlichen Teilhabe im Onlinebereich birgt dieses Phänomen aber auch zahlreiche Risiken. Dürfen Kinder überhaupt als Influencer arbeiten? Und ist das Teilen von Kinderfotos auf Sozialen Netzwerken für jeden und jede uneingeschränkt möglich? Diese Handreichung soll eine Orientierung geben, welche gesetzlichen Regelungen beim privaten und kommerziellen Teilen von Kinderfotos und -videos zu beachten sind.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz hat zu diesem Thema eine Handreichung veröffentlicht, die kostenfrei heruntergeladen werden kann. Diese und weitere Informationen sind hier zu finden.
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