Deutschland. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verleiht den Bundesteilhabepreis 2026. Es werden Projekte gesucht, die jungen Menschen mit Behinderungen einen inklusiven Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Ausgezeichnet werden innovative Ansätze und Best-Practice-Modelle, die Selbstbestimmung und Teilhabe im Alltag stärken. Insgesamt stehen 17.500 Euro als Preisgeld zur Verfügung. Die Bewerbungen werden bis zum 8. Februar 2026 entgegengenommen.
Der Bundesteilhabepreis wird 2026 zum siebten Mal vergeben. Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2026 sind Akteur*innen, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarkts die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen fördern. Hierzu zählen Angebote der betrieblichen, überbetrieblichen und außerbetrieblichen beruflichen Bildung, zum Beispiel Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderwerke (BFW) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Zu den Akteur*innen des Arbeitsmarkts zählen neben Arbeitgeber*innen unter anderem auch Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit, Jugendberufsagenturen und Dienstleistende. Darüber hinaus sind Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen und deren Vertretungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen angesprochen.
Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung bis zum 8. Februar 2026 sind hier zu finden.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Fon: 030.185 270
Mail: nfbmsbndd
Web: www.bmas.de