Wüstenrot Stiftung

Deutschland. Die Wüstenrot Stiftung realisiert mit 70 Prozent ihrer Mittel eigene Stiftungsprojekte und mit 30 Prozent Projekte, u.a. in den Bereichen Kunst, Bildung und Pflege von Kulturwerten. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Die Anträge mit einer Fördersummen bis zu 25.000 Euro können fortlaufend eingereicht werden. Je nach Frist des Förderbescheides werden die Anträge über 25.000 Euro bis zum 1. März, 1. August, 1. Oktober sowie bis zum 15. Dezember entgegengenommen.


Die Wüstenrot Stiftung vergibt finanzielle Förderungen in folgenden Bereichen:

  • Wissenschaft und Forschung
  • Lehre, Bildung und Erziehung
  • Kunst
  • Denkmalpflege
  • Pflege/Erhaltung von Kulturwerten

Fristen:

  • Anträge für Fördersummen bis 25.000 Euro können jederzeit eingereicht werden
  • Anträge für Fördersummen über 25.000 Euro können zu folgenden Terminen eingereicht werden:
  • 15. Dezember (für einen Förderentscheid bis 31.03.)
  • 1. März (für einen Förderentscheid bis 30.06.)
  • 1. August (für einen Förderentscheid bis 31.10.)
  • 1. Oktober (für einen Förderentscheid bis 31.12.)

Als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätige Institution initiiert, konzipiert und realisiert die Wüstenrot Stiftung mit etwa 70 Prozent ihrer Mittel bundesweit eigene Stiftungsprojekte und vergibt mit den verbleibenden 30 Prozent finanzielle Förderungen für die Umsetzung herausragender Ideen und Projekte anderer Institutionen.

Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.


Gemeinschaft der Freunde Deutscher Eigenheimverein e.V.
Hohenzollernstraße 45
71638 Ludwigsburg
Fon: 07141.167 565 00
Mail: nfwstnrt-stftngd
Web: www.wuestenrot-stiftung.de


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