Sachsen-Anhalt. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bezuschusst mit dem Programm "Demografie – Wandel gestalten" Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels. Gefördert werden bis zum 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 80.000 Euro. Beantragen können die Förderung u.a. Landkreise, Verbandsgemeinden, Gemeinden und kommunale Zweckverbände sowie Verbände und Vereine. Die Anträge können bis zum 31. März eines Jahres eingereicht werden, jedoch werden derzeit keine Anträge entgegengenommen.
Wer wird gefördert?
Landkreise, Verbandsgemeinden, Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände
Verbände und Vereine
Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Staatlich anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften
Öffentlich rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen
Öffentliche Unternehmen
Was wird gefördert?
Projekte zur Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels und deren Umsetzung sowie Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen (siehe auch Richtlinie Ziffer 2a))
Interkommunale und öffentlich-private Netzwerke und Organisationen zur Sicherung der Daseinsvorsorge
Projekte von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationali-sierung und Weltoffenheit
Kofinanzierung von Modellprojekten des Bundes und des Landes zu Fragen des Demografischen Wandels
Weitere Informationen sind hier zu finden. Die Anträge können bis zum 31. März eines Jahres eingereicht werden, jedoch werden derzeit keine Anträge entgegengenommen.