Deutschland. Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung fördert Maßnahmen zum Zweck der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz. Antragsberechtigt sind juristische Personen und rechtsfähige Vereine. Die Anträge müssen mindestens zwei bis drei Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen und können fortlaufend eingereicht werden.
Mit der Förderung sollen besonders Kinder und Jugendliche in den Neuen Bundesländern und Berlin unterstützt werden. Es werden innovative Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich und Jugendaustauschprojekt gefördert.
Voraussetzungen:
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss die Gewähr dafür bieten, dass er/sie aufgrund der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen.
Der Antragsteller/die Antragstellerin ist verpflichtet, die Zuwendung im Sinne des Stiftungszwecks (§ 2 Abs.1 und 2 der Satzung der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung) zu verwenden.
Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin verpflichtet sich, die Ergebnisse des mit Stiftungsmitteln geförderten Vorhabens der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich zu machen. Auf die Beteiligung der Stiftung ist hinzuweisen.
Personalkosten werden nur anteilig übernommen.
Eine Förderung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Die Stiftung bietet keine Vollfinanzierung an. Es muss mindestens ein weiterer Fördergeldgeber oder ein entsprechender Eigenanteil vorliegen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.