Deutschland. Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert soziale Projekte mit Mitteln aus den Zweckerträgen der Deutschen Fernsehlotterie. Unterstützt werden Vorhaben in den Bereichen Soziale Projekte, Quartiersentwicklung, Digitalisierung und Soziale Innovationen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die die bestehenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Bewerbungen werden bis zum 1. Juli 2026 entgegengenommen.
Der Förderung ist ein vorgeschaltetes Organisationsprüfverfahren vorangestellt. Organisationen müssen ihre Unterlagen zunächst bis zum 24. Juni 2026 zur Prüfung einreichen, bevor eine eigentliche Bewerbung möglich ist. Die Voraussetzungen sind u.a. ein aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein gemeinsamer Satzungszweck mit der Stiftung sowie bestimmte rechtliche Anforderungen an die Organisationsstruktur. Für die Projektbewerbung werden zusätzlich ein aussagekräftiges Konzept, ein Finanzierungsplan mit Eigenmitteln sowie eine Stellungnahme der zuständigen Kommune benötigt. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die erst nach einer schriftlichen Förderzusage beginnen.
Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung bis zum 1. Juli 2026 sind hier zu finden.
Deutsches Hilfswerk
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