Deutschland. Die Stiftung Mitarbeit vergibt Starthilfezuschüsse an neue Initiativen, junge Vereine und kleine lokale Organisationen aus Deutschland in ihrer Anfangsphase, die in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung jenseits von Schule sowie Kultur und Umwelt innovativ tätig sind. Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mitgestalten können. Die Antragsfristen für die Starthilfeanträge 2023 sind am 27. Februar, 19. Juni und 23. Oktober.
Mit der Starthilfeförderung will die Stiftung Mitarbeit Bürgerinnen und Bürger*innen ermutigen, sich an Gemeinschaftsaufgaben aktiv zu beteiligen und demokratische Mitverantwortung zu übernehmen. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung Mitarbeit mehrmals im Jahr.
Bürgerschaftlich engagierte Gruppen benötigen in ihrer Anfangsphase oft einen finanziellen Impuls, um ihre Arbeit aufnehmen zu können. Die Stiftung Mitarbeit gibt mit der Starthilfeförderung in vielen Fällen eine wichtige Unterstützung aktiv zu werden und sich einzumischen.
Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.
Stiftung Mitarbeit
Am Kurpark 6
53177 Bonn
Fon: 0228.604 240
Mail: nfmtrbtd
Web: www.mitarbeit.de