Deutschland. Mit dem Projektvorhaben "Start2Act" möchte die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung ab 2024 lokale Träger*innen und Verbände der Kulturellen Bildung dabei zu unterstützen, sichere Orte zu sein, in denen Kinder umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind, indem die Präventions- und Interventionsarbeit weiterentwickelt wird. Gefördert werden zwei verschiedene Projekttypen mit bis zu 2.000 und 8.000 Euro. Die Anmeldefrist für Expertiseprojekte ist der 31. Januar 2025, für Impulsprojekte liegt die Antragsfrist bei mindestens sechs Wochen vor geplantem Projektstart.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Workshops bzw. Formate die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.
Expertiseprojekte ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Themen Kinderschutz und Prävention. Es muss mit einer Beratungsstelle oder einer Fachkraft, die im Bereich Prävention und Kinderschutz ausgebildet wurde, zusammengearbeitet werden. Antragsfrist: 31. Januar 2025. In 2026 wird es eine weitere Antragsmöglichkeit geben. Die Förderhöhe beträgt 8.000 Euro.
Impulsprojekte eröffnen neue und niedrigschwellige Auseinandersetzungen mit dem Thema Kinderschutz und Prävention. Antragsfrist: mind. 6 Wochen vor geplantem Projektstart. Projekte werden in regelmäßigen Abständen ausgewählt, solange das Jahresbudget reicht. Die Förderhöhe beträgt 2.000 Euro.
In Entwicklungsprojekten werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteur*innen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.
Anträge für Projekte bis zu 8.000 Euro können noch bis zum 31. Januar 2025 über das Online-Formular gestellt werden. Expertiseprojekte können größere Vorhaben sein, etwa ein Baustein eines Schutzkonzeptes, eine Veranstaltungsreihe zur Sensibilisierung von Mitgliedern, ein mehrtägiges Projekt mit Kindern und Jugendlichen - je nach Bedarf der Einrichtung oder des Trägers.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine der Kulturellen, Stiftungen oder gGmbHs. Auch Projekte von gemeinnützigen Fördervereinen zugunsten kommunaler Einrichtungen können gefördert werden, da diese selbst nicht antragsberechtigt sind.
Das von der Europäischen Union geförderte Projekt unter dem Titel "Start2Act (Safer Spaces and Participation in the Arts– Creating and Promoting Child Safeguarding Policies)" hat einen kinderrechtlichen Ansatz und arbeitet partizipationsbasiert.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung sind hier zu finden.
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ)
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Fon: 030.484 860 69
Mail: mllrbkjd
Web: www.bkj.de