Deutschland. Der Verein Spiel des Jahres fördert Projekte, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Stellung des Spiels als Kulturgut in der Gesellschaft zu stärken. Das Förderprogramm umfasst verschiedene Themengebiete. Diese bilden den Rahmen, in dem Projekte entwickelt werden können, die ausnahmslos einen klaren Brettspielbezug haben müssen. Die Anschaffung von Brett- und Kartenspielen ist – bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro – förderfähig, dass der Verein Spiel des Jahres diese Spiele empfohlen oder ausgezeichnet hat. Die Anträge werden bis zum 1. Februar 2026 entgegengenommen. Anträge für große Einrichtungen und Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, Publikationen sowie wissenschaftliche Vorhaben können abweichend von der Einrichtungsfrist jederzeit gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Vereine, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen und Gesellschaften. Vorzulegen sind ein Projektplan, der den zeitlichen Ablauf und die Ziele verdeutlicht, sowie eine Kostenaufstellung. Die Anträge dürfen nur für neue Projekte gestellt werden.
Das Mobiliar einer Einrichtung kann gefördert werden, wenn die Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Umfang des Projektes stehen und zwei Drittel der beantragten Summe nicht überschreiten. Bauliche Investitionen, Reparatur- und Sanierungsarbeiten sowie Umzugskosten sind nicht förderfähig.
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Honorare sind förderfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Ausgeschlossen ist die Förderung von Entgelten für hauptberuflich beim Projektträger oder bei Projektpartnern beschäftigte Mitarbeitende und Verwaltungskosten.
Weitere Informationen sind hier zu finden. Die Bewerbungen werden bis zum 1. Februar 2026 entgegengenommen.
Spiel des Jahres e.V.
Heinrich-Hertz-Straße 9
50170 Kerpen
Fon: 02273.953 13 82
Mail: mlspl-ds-jhrsd
Web. www.spiel-des-jahres.de