Deutschland. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert Kulturprojekte in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Unterstützt werden gemeinnützige Vorhaben mit überzeugender Konzeption, regionaler Bedeutung sowie bürgerschaftlichem Engagement, wobei Eigenmittel eingebracht werden müssen. Die Bewerbungen werden bis zum 10. Juli 2026 entgegengenommen.
Voraussetzungen:
Das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden
Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege (bis auf Maßnahmen, die unter die Begriffe "Dach und Fach" fallen und Objekte, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden)
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Reisekosten und Verpflegung
Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben außerhalb dieser Bundesländer werden nicht gefördert
Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Die Antragsteller bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein
Nur Projekte, die nach der Beschlussfassung durch die Gremien beginnen, können gefördert werden
Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung bis zum 10. Juli 2026 sind hier zu finden.