Förderung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung

Deutschland. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Unterstützt werden gemeinnützige Vorhaben mit überzeugender Konzeption, regionaler Bedeutung sowie bürgerschaftlichem Engagement, wobei Eigenmittel eingebracht werden müssen. Die Projektanträge können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden.


Voraussetzungen:

  • Das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden
  • Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege (bis auf Maßnahmen, die unter die Begriffe "Dach und Fach" fallen und Objekte, die sich im Eigentum von Privatpersonen befinden)
  • Ausgeschlossen von einer Förderung sind Reisekosten und Verpflegung
  • Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt
  • Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt der Antragstellenden liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt
  • Die Antragstellenden bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein

Alle weiteren Informationen sind hier zu finden. Die Projektanträge können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden.


Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Fon: 0175.114 50 69
Mail: lena.blessing@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de
Web: www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de


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