Deutschland. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert ausschließlich Kulturprojekte. Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Körperschaften mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Unterstützt werden gemeinnützige Vorhaben mit überzeugender Konzeption, regionaler Bedeutung sowie bürgerschaftlichem Engagement, wobei Eigenmittel eingebracht werden müssen. Die Projektanträge können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden.
Voraussetzungen:
Alle weiteren Informationen sind hier zu finden. Die Projektanträge können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden.
Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Fon: 0175.114 50 69
Mail: lena.blessing@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de
Web: www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de