Sonderfonds zur Versorgung hilfebedürftiger Menschen

Deutschland. Die Deutsche Fernsehlotterie hat einen Sonderfonds in Höhe von 7 Millionen Euro für Projekte rund um die Versorgung hilfebedürftiger Menschen aufgelegt. Pro Projekt können bis zu 100.000 Euro ohne Erbringung von Eigenmitteln beantragt werden. Der Antragsschluss ist am 31. Dezember 2023.


Grundsätzlich sind Personal- oder Honorarkosten ebenso förderfähig wie Sachkosten. Letztere dürfen auch zur Ausstattung von Gebäuden oder zur Anschaffung von Fahrzeugen z.B. im Bereich der Kühlinfrastruktur verwendet werden. Möglich ist auch die Anschaffung von Lastenrädern oder die Förderung von Energiesparmaßnahmen. Zur Abdeckung hoher Energiekosten kann eine Energiekostenpauschale von bis zu 8.000 Euro beantragt werden.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.


Deutsche Fernsehlotterie gGmbH
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
Fon: 040.414 10 40
Mail: nffrnshlttrd
Web: www.fernsehlotterie.de


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