Sachsen-Anhalt. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Kultureinrichtungen bei investiven Vorhaben, die dazu beitragen, dass die Einrichtung auch unter zukünftigen Pandemiebedingungen ortsgebunden und auch ortsunabhängig genutzt werden können. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage der REACT-EU-Initiative der Europäischen Kommission. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 100.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Förderung für Investitionen kann in folgenden Bereichen erfolgen:
Außerdem können Institutionen für Dienstleistungen, die mit dem Vorhaben verbunden sind, eine Förderung erhalten. Das sind z.B. Kosten für Sachverständigenleistungen oder Software.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Fon: 0345.5140
Mail: -rct303lvwschsn-nhltd
Web: lvwa.sachsen-anhalt.de