Deutschland. Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt jährlich bis zu acht Stipendien an junge Wissenschaftler*innen, die sich in ihrer Dissertation mit der Geschichte der kommunistischen Diktatur in der DDR, mit der deutschen und europäischen Teilungsgeschichte sowie mit der Transformationsgeschichte auseinandersetzen. Bewerben können sich Hochschulabsolvent*innen aller in Frage kommenden Fachgebiete bis zum 15. Januar und zum 15. Juli eines jeden Jahres.
Die Höhe der Stipendiensätze und Zuschläge orientiert sich an den Fördersätzen der dem Bundesministerium für Bildung und Forschung angeschlossenen Förderwerke (derzeit 1.650 Euro monatlich zzgl. Sachkostenpauschale und anderer Zuschläge für Promovierende). Stipendien werden für maximal drei Jahre vergeben. Sie werden zunächst für ein Jahr bewilligt und können jedoch durch einen formlosen Antrag und Vorlage eines Arbeitsberichts zwei Mal verlängert werden. Eine letztmalige Verlängerung von sechs Monaten ist im begründeten Ausnahmefall möglich.
Die Bewerbungen für ein Stipendium können bis zum 15. Januar und zum 15. Juli eines jeden Jahres eingereicht werden. Über die Vergabe wird in aller Regel innerhalb von drei Monaten nach Antragsschluss entschieden.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Kronenstraße 5
10117 Berlin
Fon: 030.319 895 330
Mail: fkschlbndsstftng-frbtngd
Web: www.bundesstiftung-aufarbeitung.de