Ostdeutsche Sparkassenstiftung

Deutschland. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege. Bewerben können sich Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Projektanträge können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden.


Voraussetzungen:

  • Das Projekt ist der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt worden
  • Der Projektantrag entspricht inhaltlich dem Stiftungszweck und bezieht sich ausschließlich auf künstlerische und kulturelle Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege
  • Die Projektrealisierung findet in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Sachsen-Anhalt statt. Projekte und Vorhaben außerhalb dieser Bundesländer werden nicht gefördert
  • Das Wirkungsfeld sowie der Arbeits- und Lebensmittelpunkt des Antragstellers liegen innerhalb von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt
  • Die Antragsteller bringen Eigenmittel in die Projekte mit ein
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene Vorhaben werden nicht unterstützt

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung sind hier zu finden. Die Projektanträge können jährlich bis zum 10. Januar bzw. 10. Juli gestellt werden.


Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Fon: 0151.148 793 24
Mail: dagmar.loettgen@ostdeutsche-sparkassenstiftung.de
Web: www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de


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