Förderung "Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur"

Deutschland. Die Notfallallianz Kultur unterstützt Kultureinrichtungen mit ihrem Aktionsfonds bei Maßnahmen zur Notfallhilfe und Risikovorsorge. Gefördert werden u.a. die Anschaffung von Notfallausstattung, die Erstellung von Notfallplänen, Schulungen sowie Maßnahmen zum Aufbau von Netzwerken und nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagementstrukturen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und öffentlich zugängliche Kultureinrichtungen sowie gemeinnützige Projektträger mit kultureller Ausrichtung. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.


Mit dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur sollen insbesondere kleinere Kultureinrichtungen dabei unterstützt werden, sich besser auf Krisen- und Notfallsituationen vorzubereiten. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit von Einrichtungen und ihren Sammlungen gegenüber Risiken wie Hochwasser, Bränden, Extremwetterereignissen, Vandalismus, Schädlingsbefall oder technischen Havarien zu stärken.

Gefördert werden Maßnahmen, die ein nachhaltiges Risiko- und Gefahrenmanagement aufbauen oder weiterentwickeln. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung von Notfallausstattung, die Erarbeitung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung für Prävention und Notfallhilfe sowie Schulungen zum Aufbau regionaler Netzwerke. Besonders berücksichtigt werden Vorhaben mit Modellcharakter, deren Ergebnisse über die einzelne Einrichtung hinaus nutzbar sind. Die geförderten Maßnahmen sollen sich auf andere Einrichtungen übertragen lassen oder Anregungen für vergleichbare Projekte liefern.

Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche und gemeinnützige Kultureinrichtungen, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß Kulturgutschutzgesetz sowie gemeinnützige Projektträger mit kultureller Ausrichtung. Voraussetzung ist, dass die beantragte Maßnahme in eine bestehende oder im Förderzeitraum zu entwickelnde Strategie zum Risiko- und Gefahrenmanagement eingebettet ist.

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder erforderlich. Für den Aktionsfonds stehen insgesamt 135.000 Euro zur Verfügung. Unterstützt wird das Programm von mehreren Ländern und der Kulturstiftung der Länder.

Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung sind hier zu finden.


Kulturstiftung der Länder Stiftung bürgerlichen Rechts
Spandauer Damm 10
14059 Berlin
Fon: 030.893 63 50
Mail: kntktkltrstftngd
Web: www.kulturstiftung.de


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