Förderung "Monom Akuthilfefonds"

Deutschland. Die MONOM Stiftung unterstützt mit dem Akuthilfefonds selbstverwaltete Zentren, Wohnprojekte, queere Cafés und ähnliche Räume bei plötzlich entstehenden finanziellen Belastungen. Gefördert werden u.a. Maßnahmen nach Angriffen, rechtliche Unterstützung oder sicherheitsrelevante Anschaffungen. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 2.000 Euro und richtet sich an gemeinnützige, selbstorganisierte Träger mit kollektivem und diskriminierungssensiblem Anspruch. Die Anträge werden fortlaufend entgegengenommen.


Gefördert werden Maßnahmen und Ausgaben, die infolge plötzlich und unerwartet eintretender Ereignisse erforderlich werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Behebung von Schäden nach Angriffen
  • Rechtliche Maßnahmen zur Abwehr von Diffamierungen
  • Erneuerung oder Verbesserung von Sicherheitsvorkehrungen, etwa durch den Einbau hochwertiger Türschlösser oder eine optimierte Beleuchtung

Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine und Träger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Betrieb eines Raums abseits des Mainstreams
  • Selbstorganisierte, selbstverwaltete oder kollektiv ausgerichtete Arbeitsweise
  • Verständnis als Ort des Austauschs, der Kritik und der Debatte
  • Vorliegen eines aktuellen Freistellungsbescheids
  • Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen der Stiftung

Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung sind hier zu finden.


MONOM - Stiftung für Veränderung
Brandvorwerkstraße 40
04275 Leipzig
Fon: 0341.249 454 66
Mail: ntrgllsbgnntmzntrmrg
Web: www.monom-stiftung.org


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