Kulturstiftung des Bundes

Deutschland. Die Kulturstiftung des Bundes fördert im Bereich Allgemeine Projektförderung kulturelle Projekte aus allen künstlerischen Sparten. Der Schwerpunkt ist dabei die Förderung innovativer Projekte im internationalen Kontext. Die beantragte Fördersumme muss mindestens 50.000 Euro betragen und zu den förderbaren Ausgaben können Personal- und Sachkosten zählen. Es wird ein Eigen- oder Drittmittelanteil von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten des Projekts gefordert. Die Anträge werden bis zum 31. Juli 2025 sowie bis zum 31. Januar 2026 entgegengenommen.


Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung sind hier zu finden. Die Anträge werden bis zum 31. Juli 2025 sowie bis zum 31. Januar 2026 entgegengenommen.


Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 2
06110 Halle (Saale)
Fon: 0345.299 71 56
Mail: llgmnprjktfrdrngkltrstftng-bndd
Web: www.kulturstiftung-bund.de


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