Deutschland. Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes setzen sich Bund und Länder gemeinsam für eine starke Kultur trotz Energiekrise ein. Eine Förderung kann rückwirkend für Veranstaltungen für den Zeitraum ab Januar 2023 beantragt werden. Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern und weiterhin vielfältige und reichhaltige Kulturangebote zu ermöglichen, wird der Kulturbereich in den Jahren 2023 und 2024 mit bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes über den Kulturfonds Energie des Bundes unterstützt.
Gefördert werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme). Anträge stellen können öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind.
Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.
Freie Hansestadt Hamburg
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 0800.664 56 85
Mail: srvckltrfnds-nrgd
Web: www.kulturfonds-energie.de