Deutschland. Sogenannte "Kleinaktivitäten" rund um den internationalen Jugendkulturaustausch können ohne viel Verwaltungsaufwand über die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung gefördert werden. Mit der Kleinaktivitäten-Förderung können vielerlei Projekte, Prozesse und Vorhaben verwirklicht werden, die nicht mit festen Fördersätzen und Teilnehmerlisten abgerechnet werden, aber trotzdem die internationale Begegnungsarbeit unterstützen. Maximal können 1.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent gewährt werden. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Mit Hilfe der Förderung von sogenannten "Kleinaktivitäten" durch Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) können unkompliziert neue Formate und Ideen des digitalen Austauschs und viele andere Vorhaben gefördert werden, die für den internationalen Austausch von Nutzen sind. In Frage kommt etwa eine gemeinsame digitale Ausstellung, die partnerschaftliche Erstellung einer Publikation, die audiovisuelle Dokumentation einer Begegnung, oder auch ein Werbetag vor Ort in der Einrichtung, bei dem junge Menschen für internationalen Austausch motiviert werden.
Es ist auch möglich, mit mehreren Kleinaktivitäten-Förderungen mehrere Tageshonorare für Coaches zu finanzieren, die eine Organisation oder Einrichtung bei der "Internationalisierung" oder "Europäisierung" der eigenen Arbeit unterstützen.
Auch kann ein gemeinsam mit jungen Menschen durchgeführter partizipativer Planungsprozess für eine Begegnung mitfinanziert werden, um diese Begegnung anschließend zur Förderung einzureichen und gemeinsam mit den jungen Menschen umzusetzen.
Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ)
Küppelstein 34
42857 Remscheid
Fon: 030.484 86 00
Mail: nfbkjd
Web: www.bkj.de