Deutschland. Die Kämpgen-Stiftung engagiert sich für die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen. Ziel ist es, ihnen die volle Teilhabe an allen Lebensbereichen und eine möglichst eigenständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden, der nächste Stichtag ist am 31. März 2025.
Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen und gemeinnützige Träger, die in der Behindertenhilfe tätig sind. Privat-gewerbliche Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen und Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Kämpgen-Stiftung gibt keine festen Mindest- oder Höchstgrenzen für Förderungen an. Die Höhe der Fördermittel orientiert sich am Bedarf des Projekts und den zur Verfügung stehenden Mitteln der Stiftung. Größere Projekte mit einer umfassenden Wirkung können tendenziell höhere Förderbeträge erhalten, während kleinere Initiativen entsprechend geringere Mittel erhalten.
Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:
Der Antrag muss vor Beginn der geplanten Maßnahme eingereicht werden:
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Kämpgen-Stiftung
Hohenstaufenring 29-37
50674 Köln
Fon: 0221.931 20 10
Mail: nfkmpgn-stftngd
Web: www.kaempgen-stiftung.de