Kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme

Deutschland. Die Filmförderungsanstalt vergibt die "Kulturelle Produktionsförderung für Kurzfilme". Die jurybasierte Förderung unterstützt die Herstellung herausragender Kurzfilme mit einer maximalen Spieldauer von 30 Minuten durch Zuschüsse von bis zu 40.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist eine deutliche kulturelle Prägung durch Deutschland. Diese kann sich etwa durch die Originalsprache Deutsch oder durch eine maßgebliche Beteiligung deutscher Filmschaffender zeigen. Ziel ist die Förderung von Filmen, die die deutsche Kultur und Identität reflektieren. Der Bewerbungsschluss ist am 21. Juli 2025.


Antragsberechtigt sind Hersteller*innen von Kurzfilmen. Übergangsweise können Anträge für die Produktion von Talentkurzfilmen bei der jurybasierten kulturellen Filmförderung gestellt werden – bis zum Inkrafttreten der neuen Förderprogramme des Kuratoriums junger deutscher Film und dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung. Nach diesem Zeitraum sind nur noch solche Hersteller*innen antragsberechtigt, die die Fördervoraussetzungen des Kuratoriums junger deutscher Film nicht erfüllen. Im Fall einer Koproduktion darf der Antrag ausschließlich von einer*m der beteiligten Hersteller*innen eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das FFA-Serviceportal.

Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung bis zum 21. Juli 2025 sind hier zu finden.


Filmförderungsanstalt FFA
German Federal Film Board
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Fon: 030.275 771 44
Mail: ksslffd
Web: www.ffa.de


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