Förderung von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt. Der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes stellt Fördermittel für Klein- und Kleinstprojekte bereit, die keine weiteren Drittmittel in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Beteiligung junger Menschen zu fördern und die Umsetzung der Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention zu stärken. Die Fördersumme liegt zwischen 500 und maximal 1.000 Euro pro Projekt. Im Mittelpunkt der Förderung steht die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die geförderten Projekte werden im Jahr 2025 umgesetzt.


Gefördert werden in sich geschlossene Klein- und Kleinstprojekte, die in Sachsen-Anhalt mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren arbeiten und die Stärkung der Kinderrechte sowie die Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung zum Ziel haben. Im Mittelpunkt steht dabei stets die direkte Arbeit mit jungen Menschen. Die Projekte sind für eine Durchführung im Jahr 2025 vorgesehen.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Honorarkosten für die Einbindung externer Personen, etwa für Vorträge, Gespräche oder Diskussionsformate
  • Sachausgaben, darunter Fahrt- und Transportkosten, Verbrauchsmaterialien, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sowie für öffentliche Präsentationen und Literatur

Alle weiteren Informationen zur Förderung und der Bewerbung sind hier zu finden.


Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 40 - 42
39104 Magdeburg
Fon: 0391.56701
Mail: sttsknzlstkschsn-nhltd
Web: moderndenken.sachsen-anhalt.de


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