Förderrichtlinie "Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung"

Deutschland. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit ihrer Förderrichtlinie "Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung" das bestehende ESF Plus-Programm "Bildungskommunen" um eine zusätzliche Programmlinie erweitert. Die Förderrichtlinie zielt auf die Optimierung der ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter ab. Die Förderung beantragen können kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt und Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden und ist zunächst auf vier Jahre begrenzt.


Was wird gefördert?

  1. Aufbau und Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen
  2. Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure
  3. Herstellung von Transparenz insbesondere über die kommunalen Angebote
  4. Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen

Zuwendungsfähig sind:
Personalausgaben für Koordinationskräfte,
Ausgaben für Dienstreisen im Inland.

Indirekte Ausgaben können im Rahmen einer Pauschalfinanzierung veranschlagt werden (25 Prozent der förderfähigen direkten Ausgaben).

Durch die Förderung soll die Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Akteur*innen für ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot unterstützt werden. Daraus resultierend die verbesserte Chance an der Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland.

Weitere Informationen sind hier zu finden.


Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin
Fon: 030.185 70
Mail: bildungskommunen-ganztag@dlr.de
Web: www.bmbf.de


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