Deutschland. Mit "Musik für alle!" werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Ein*e Antragsteller*in benötigt mindestens zwei lokale Partner*innen, die neben Musikvereinen, Chören und Orchestern, auch Schulen, Jugendämter, Musikschulen, Kirchengemeinden, Kulturzentren oder auch Fördervereine sein können. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen.
Voraussetzungen:
Das Projekt ist …
Antragsfristen:
Für Projekte, die ausschließlich digital stattfinden, gilt keine Antragsfrist. Diese können laufend eingereicht werden. Ein Projektbeginn ist ca. 4 Wochen nach Antragseingang möglich.
Ausführliche Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Cluser Straße 5
78647 Trossingen
Fon: 07425.328 806 44
Mail: dmndtbndsmskvrbndd
Web: www.bundesmusikverband.de