Förderprogramm "Ferienreisen"

Deutschland. Aktion Mensch fördert inklusive Ferienreisen für Menschen mit Behinderung sowie für Kinder und Jugendliche. Für erstere werden die Kosten für notwendige Begleitpersonen übernommen, da eine Teilnahme an Gruppenreisen häufig nur mit Unterstützung möglich ist. Bei Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche steht die Erfahrung von Inklusion im Vordergrund – das gemeinsame Erleben von Anfang an. Voraussetzung für eine Förderung ist in beiden Fällen, dass die Projektpartner*innen die Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmenden aktiv berücksichtigen. Die geförderten Reisen müssen öffentlich ausgeschrieben und von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden. Die maximale Fördersumme pro Jahr und Projekt-Partner*in beträgt 400.000 Euro. Die Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden.


Ob Strandurlaub an der Ostsee, Zelten in Frankreich oder Wandern in den Bergen – die Aktion Mensch fördert Ferienreisen für Menschen mit Behinderung im In- und Ausland.

Was die Aktion Mensch nicht fördert:

  • Reisen für eine Teilnehmeranzahl von unter 3 Personen (Begleitpersonen zählen hier nicht zu)
  • Reisen mit einer Dauer von weniger als fünf Tagen
  • Reisen für einen geschlossenen Teilnahmekreis wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Werkstätten, Wohnheime und
  • stationäre Einrichtungen nach §35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung.
  • Ausflüge ohne Übernachtung
  • Übernachtungen am Heimatort der Zielgruppe

Alle weiteren Informationen sind hier zu finden. 


Aktion Mensch e.V.
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Fon: 0228.20 92 200
Mail: nfktn-mnschd
Web: www.aktion-mensch.de


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