Deutschland. Die EU fördert mit diesem Programm Projekte, die eine intensive grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern umfassen. Das Partner*innenkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung (Koordinator*in) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner*innen). Der Bewerbungsschluss ist am 23. Februar 2023.
Die Aktivitäten müssen grenzübergreifend stattfinden. Ein Projekt sollte das Ziel haben, einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor auszulösen. Die Projekte brauchen somit eine Breitenwirkung und müssen Überlegungen zu Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit beinhalten. Der Förderbereich ist spartenoffen. Nur rein audio-visuelle Projekte werden nicht gefördert.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung bis zum 23. Februar 2023 sind hier zu finden.
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