Förderung für Aktionen zum Ehrentag

Deutschland. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrentag ruft gemeinsam mit dem Bundespräsidenten zum Ehrentag am 23. Mai 2026 auf. Am Geburtstag des Grundgesetzes sollen vielfältige Aktionen zum Mitmachen und Gestalten einladen, um Menschen miteinander in Kontakt zu bringen und Gutes zu tun. Zur Umsetzung einzelner Vorhaben im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai 2026 kann eine Förderung von bis zu 500 Euro beantragt werden. Es ist kein Eigenanteil notwendig. Die Förderungen können bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel beantragt werden, spätestens jedoch bis zum 31. Mai 2026.


Bewerbungsberechtigt sind Einzelpersonen, die für sich selbst oder im Namen von gemeinnützigen Organisationen, Initiativen oder Gruppen, nicht eingetragenen Vereinen und Vereinen in Gründung oder Städten, Gemeinden oder Landkreisen ihre Aktionsidee einreichen.

Gefördert werden Mitmach-Aktionen, die den Geist des Ehrentags aufgreifen – also Engagement sichtbar machen, Gemeinschaft fördern und den Austausch zwischen Menschen ermöglichen.
Voraussetzung ist, dass die Aktion gemeinwohlorientiert ist.

Förderfähig sind folgende Ausgaben:

  • Aktionsbezogene Anschaffungen (z.B. Materialien, Arbeitsmittel)
  • Aktionsbezogene Veranstaltungsausgaben (z.B. Mieten, Verpflegungskosten)
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Aufwendungen im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen (z.B. Honorare)
  • Reisekosten (gemäß Bundesreisekostengesetz)

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung bis zum 31. Mai 2026 sind hier zu finden. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel bereits vor dem 31. Mai 2026 ausgeschöpft sein, kann die Antragstellung vorzeitig geschlossen werden.


Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Fon: 03981.456 96 00
Mail: hrntgd-s--d
Web: www.ehrentag.de


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