Deutschland. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Rahmen des Bauprogramms des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe Baumaßnahmen von anerkannten Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe. Zuwendungen für Baumaßnahmen können für den Bau, den Erwerb, die Einrichtung und zur Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie für Jugendherbergen gegeben werden. Die Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Zuwendungen werden nur gegeben, wenn der Träger zuvor alle zumutbaren Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat und die Gesamtfinanzierung allein durch die Zuwendung des Bundes gesichert werden kann. Bei Maßnahmen zur Förderung der Bauerhaltung müssen die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 50.000 Euro betragen. Die Förderung von Baumaßnahmen in Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen erfolgt grundsätzlich nur anteilig und komplementär mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers.
Die bundesweite Bedeutung der Einrichtung kann vorrangig durch aussagefähige Belegungsstatistiken der letzten drei Jahre nachgewiesen werden. Hierzu sollen Bildungsveranstaltungen/Übernachtungen in der Einrichtung durch mehr als 50 v.H. Teilnehmer*innen aus anderen Bundesländern als dem Standort der Einrichtung und dem Ausland wahrgenommen werden. Dabei sollen die Teilnehmer*innen aus mindestens fünf Bundesländern (inkl. dem Standort der Einrichtung) kommen, soweit nicht die Zahl ausländischer Teilnehmer*innen bereits zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen führt.
Zielstellung und Umsetzungsstrategie des Trägers, eine bundesweite und/oder internationale Einrichtung zu betreiben, sind im Betreiberkonzept erkennbar darzustellen. Der Träger muss Eigentümer des Grundstückes sein oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre besitzen, das er durch Vorlage eines vollständigen aktuellen Erbbau-/Grundbuchauszuges nachweisen kann.
Weitere Informationen sowie die Anträge sind hier zu finden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat 505
53107 Bonn
Fon: 03018.555 28 58
Mail: lcrschkbmfsfjbndd
Web: www.bmfsfj.de