Deutschland. Das Förderprogramm "Internationale Jugendarbeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt gemeinnützige Organisationen aus Deutschland. Diese müssen die in der Kulturellen Bildung aktiv sein und gemeinsam mit einem oder mehreren Projektpartner*innen aus dem Ausland eine Begegnung planen und umsetzen. Die Anträge können bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.
Die BKJ (Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung) unterstützt die Organisator*innen bei der Planung, Antragstellung und Umsetzung. Anträge müssen mindestens drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden.
Gefördert werden:
Außerschulische bi- tri- und multilaterale Begegnungen zwischen Kindern/Jugendlichen aus Deutschland mit Partnerorganisationen aus dem Ausland.
bi- tri- und multilaterale Fachkräfteprogramme für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen und Multiplikatoren*innen der Jugendarbeit bzw. Jugendhilfe aus Deutschland und Partnerorganisation aus dem Ausland.
über Kleinaktivitäten-Förderung: Publikationen, Medien, Ausstellungen, Aufführungen etc. von/über deutsch-internationale Jugend- und Fachkräftebegegnungen
Honorare: Die Auszahlung von Honoraren an ausländische Fachkräfte für Sprachmittlung und inhaltlich-pädagogische Unterstützung bzw. als Online-Trainer*innen ist nur dann zuwendungsfähig, wenn der Vetragspartner der deutsche Projektpartner ist und es eine vertragliche Grundlage (Honorarvertrag) auf Eurobasis gibt. Der Honorarvertrag muss vom deutschen Projektpartner ins Deutsche übersetzt sowie sachlich und rechnerisch richtig gezeichnet werden.
Über Kleinaktivitäten-Förderung: ohne viel Verwaltungsaufwand neue Formate und Ideen des digitalen Austauschs und viele andere Vorhaben, wie z.B. die Internationalisierung von Trägern oder die partizipative Planung und Vorbereitung von Begegnungen mit jungen Menschen
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung bis zum 31. Januar 2025 sind hier zu finden.
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) Küppelstein 34 42857 Remscheid Fon: 02191.934 82 58 Mail: wttbkjd Web: www.bkj.de
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