Deutschland. Im Rahmen des Sonderprogramms "Ta3 – Diversität + Inklusion + Vielfalt" des Fonds Soziokultur werden ab Mitte März 2021 Projekte gefördert, die sich in besonderer Weise mit den Themen Diversität, Inklusion und Vielfalt beschäftigen und Lücken und Leerstellen der gesellschaftlichen Vielfalt verändern wollen. Förderungen können in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro beantragt werden. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2021.
Halle (Saale). Die Bürgerstiftung Halle unterstützt dabei, gute Vorsätze in die Tat umzusetzen: Sie gibt Starthilfe für Projektideen, die das Zusammenleben in der Straße, im Viertel oder in der Stadt ein Stückchen schöner machen. Die Förderung richtet sich an kreative Projekte in Halle und unterstützt diese mit bis zu 500 Euro. Der Einsendeschluss ist am 21. Februar 2021.
Deutschland. Die Stiftung Bildung fördert zusammen mit der Schäkel Stiftung Projekte, die sich mit dem Thema "Chancengerechtigkeit", besonders im Bezug auf den Bildungszugang von Kindern und Jugendlichen, beschäftigen. Die Höhe der Förderung liegt bei bis zu 5.000 Euro. Die Bewerbungen werden jederzeit entgegengenommen.
Sachsen-Anhalt. Mit dem Förderaufruf "Miteinander – Für ein lebenswertes Quartier" der Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung sollen Impulse für die Entwicklung altersgerechter Quartiere, insbesondere in ländlichen Regionen im Land Sachsen-Anhalt, gesetzt werden. Gefördert werden Ideen und Projekte mit bis zu 20.000 Euro. Der Bewerbungsschluss ist am 28. Februar 2021.
Sachsen-Anhalt. OPENION – Bildung für eine starke Demokratie fördert finanziell, begleitet und unterstützt Kooperationsprojekte ab dem Schuljahr 2020/21 über eine Laufzeit von zwei Jahren. In Form von lokalen Projektverbünden, die sich aus einem*r schulischen und einem*r außerschulischen Partner*in zusammensetzen, werden gemeinsam mit Schüler*innen zwischen zehn und 18 Jahren bedarfsorientiert zeitgemäße Formen gelebter Demokratiebildung erprobt. Die Bewerbungen sind schnellstmöglich einzureichen.
Sachsen-Anhalt. Noch bis zum 31. Januar 2021 können von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Vereine und Einrichtungen, Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe bei der Bundesregierung die Corona-Novemberhilfe beantragen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im Jahr 2019. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können bis zu 5.000 Euro beantragen.
Deutschland. Ziel des Bundesprogramms "Jugend erinnert" mit der Förderlinie "Aufarbeitung des SED-Unrechts" ist es, junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren durch außerschulische Bildung dazu anzuregen, sich mit der SED-Diktatur und ihren Folgen auseinanderzusetzen. Dazu werden Kooperationen oder Projekte, die innovative Methoden nutzen, bis maximal Ende 2023 mit 40.000 bis maximal 200.000 Euro gefördert. Bis zum 15. Februar 2021 werden die Bewerbungen entgegengenommen.
Deutschland. Die Stiftung Software sucht neue Projekte für das Förderprogramm "Auf Augenhöhe". Der Fonds zeichnet sich durch ein sehr freies Format aus und verzichtet auf bürokratische Hürden oder komplizierte Prozesse. Die Projekte sollen den Dialog zwischen Menschen fördern. Jedes bewilligte Projekt wird zweckgebunden mit maximal 5.000 Euro unterstützt. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Deutschland. Der deutsch-französische Fonds "Transfabrik für darstellende Künste" fördert als Koproduktionspartner anteilig künstlerische Projekte und Kooperationen zwischen Frankreich und Deutschland, insbesondere in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches Theater, zeitgenössischer Zirkus, Figuren-, Objekt- und Straßentheater. Die Bewerbungsfrist endet am 17. März 2021.
Deutschland. Die Bundesstiftung Aufarbeitung vergibt jährlich bis zu acht Stipendien an Nachwuchswissenschaftler*innen, die sich in ihrer Dissertation mit der Geschichte der kommunistischen Diktatur in der DDR sowie mit der deutschen und europäischen Teilungsgeschichte auseinandersetzen. Die Bewerbungen können bis zum 15. Januar 2021 eingereicht werden.
Deutschland. Mit "Musik für alle!" werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Ein*e Antragsteller*in benötigt mindestens zwei lokale Partner*innen, die neben Musikvereinen, Chören und Orchestern, auch Schulen, Jugendämter, Musikschulen, Kirchengemeinden, Kulturzentren oder auch Fördervereine sein können. Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Sachsen-Anhalt. Schulen und Institutionen, die im schulischen Umfeld in Magdeburg tätig sind, können einen Antrag zur Durchführung eines "Willkommen in der Schule"-Projektes bei der Netzwerkstelle "Schulerfolg" Magdeburg einreichen. Das Projekt sollte sich an dem Konzept orientieren und dabei die Themen Schulübergänge, Willkommenskultur oder Inklusion aufgreifen. Die Netzwerkstelle kann die einzelnen Projekte sowohl fachlich begleiten, als auch finanziell mit bis zu 2.000 Euro je Schule unterstützen. Der Antragsschluss ist am 31. Januar 2021.
Deutschland. Im Förderrojekt "land.schafft" der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) können Freiwillige gemeinsam mit ihren Einsatzstellen eine Förderung von bis zu 5.000 Euro für ihre eigenverantworteten Projekte in ländlichen Regionen beantragen. Ein Bewerbungsschluss ist nicht vorgegeben.